Unsere Satzung
Stand November 2009
I. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Die Gesellschaft führt die Firma
„BERLIN-HANNOVERSCHE HYPOTHEKENBANK
AKTIENGESELLSCHAFT“
Sie hat ihren Sitz in Berlin.
§ 2
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Pfandbriefbank im Sinne des Pfandbriefgesetzes mit Ausnahme der Ausgabe von Schiffspfandbriefen und des Erwerbs von Schiffshypotheken.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zulässigen Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen.
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Die vollständige Satzung können Sie sich hier herunterladen:
Satzung Berlin Hyp33.12 kb


