Unsere Satzung

Stand Juni 2011

 

I. ABSCHNITT

 

Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1

Die Gesellschaft führt die Firma

 

„BERLIN-HANNOVERSCHE HYPOTHEKENBANK

AKTIENGESELLSCHAFT“

 

Sie hat ihren Sitz in Berlin.

 

§ 2

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Pfandbriefbank im Sinne des

Pfandbriefgesetzes mit Ausnahme der Ausgabe von Schiffspfandbriefen und des Erwerbs von Schiffshypotheken.

 

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zulässigen Geschäfte einzugehen, die geeignet

sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann im In- und Ausland

Zweigniederlassungen errichten sowie andere Unternehmen gründen, erwerben oder

sich an solchen beteiligen.

 

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Die vollständige Satzung können Sie sich hier herunterladen: