Entsprechenserklärung vom 4. Dezember 2006
Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auf der Grundlage des DCGK, Fassung vom 12. Juni 2006
§ 1 Die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG entsprach/entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit den unter § 2 genannten Ausnahmen:
§ 2 Von folgenden Empfehlungen des Kodex weicht die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG ab:
a) Das System der Vorstandsvergütung wurde bis zum Geschäftsjahr 2005 nicht veröffentlicht, wird jedoch beginnend mit dem Jahresabschluss betreffend das Geschäftsjahr 2006 dargelegt (4.2.3 DCGK).
b) Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde bis einschließlich Jahresabschluss 2005 im Anhang pauschal offengelegt. Es erfolgte keine Individualisierung und Angabe der Aufteilung. Beginnend mit dem Jahresabschluss betreffend das Geschäftsjahr 2006 wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder individualisiert und mit Angabe der Aufteilung nach Bestandteilen veröffentlicht (4.2.4 DCGK).
c) Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde bis einschließlich Jahresabschluss 2005 nicht individualisiert und aufgeteilt offen gelegt. Es erfolgte jedoch im Anhang eine pauschale Angabe. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird beginnend mit dem Jahresabschluss betreffend das Geschäftsjahr 2006 individualisiert und mit Angabe der Aufteilung nach Bestandteilen veröffentlicht (5.4.7 DCGK).
Vorstand und Aufsichtsrat der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG
Berlin, 4. Dezember 2006

