Berlin Hyp

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Entsprechenserklärung vom 29. März 2006:

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG gemäß der Fassung des DCGK vom 2. Juni 2005

Die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG entsprach/entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit den folgenden Ausnahmen:

a) Der Konzernabschluss 2004 und die Zwischenberichte des Geschäftsjahres 2004 wurden abweichend von der Verhaltensempfehlung nicht nach internationalen Rechnungslegungsstandards, sondern gemäß den Vorschriften des HGB erstellt. Ab dem Geschäftsjahr 2005 stellt die Berlin Hyp keinen Konzernabschluss mehr auf, da sie nur noch Anteile an Tochterunternehmen hält, deren Einbeziehung unter dem Aspekt der Wesentlichkeit keinen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. (7.1.1 DCGK)

b) Die Anforderung, den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich zu machen, konnte die Berlin Hyp in der Vergangenheit wegen der Umbruchphase nicht erfüllen. (7.1.2 DCGK)

c) Das System der Vorstandsvergütung wurde nicht veröffentlicht. (4.2.3 DCGK)

d) Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde bis einschließlich Jahresabschluss 2005 im Anhang pauschal offengelegt. Es erfolgte keine Individualisierung und Angabe der Aufteilung. (4.2.4 DCGK)

e) Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde bis einschließlich Jahresabschluss 2005 nicht individualisiert und aufgeteilt offen gelegt. Es erfolgte jedoch im Anhang eine pauschale Angabe. (5.4.7 DCGK)


Vorstand und Aufsichtsrat der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG

Berlin, 29. März 2006