Entsprechenserklärung vom 1. Dezember 2008
Corporate Governance
Erklärung vom 01. Dezember 2008
Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG
auf der Grundlage des DCGK, Fassung vom 06. Juni 2008
§ 1 Die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG entsprach/entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit den unter § 2 genannten Ausnahmen:
§ 2 Von folgenden Empfehlungen des Kodex weicht die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG ab:
a) Der Aufsichtsrat bildet keinen Nominierungsausschuss, der ihm für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt (Ziff. 5.3.3 DCGK).
b) Bei dem Abschluss von Vorstandsverträgen wird nicht in jedem Fall in den Vertrag ein Abfindungs-Cap des Inhalts aufgenommen, dass bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit, ohne dass ein wichtiger Grund hierfür vorliegt, Abfindungszahlungen der Höhe nach auf zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen begrenzt sind (Ziff. 4.2.3 DCGK).
Vorstand und Aufsichtsrat der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG
Berlin, 01. Dezember 2008

