Öffentlicher Deckungsstock
Die Berlin Hyp emittiert öffentliche Pfandbriefe auf Basis des § 1,1 Satz 2 PfandBG.
Die Kommunaldarlehen gewähren wir auf Basis des § 20 PfandBG. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Ländern und Regionen.
Die Vergabe von Kommunaldarlehen unterhalb der Regionalebene gehört nicht zum Kerngeschäft.





