Hypotheken - Deckungsstock
Die Berlin Hyp emittiert Hypothekenpfandbriefe auf Basis des § 1,1 Satz 1 PfandBG
Die Hypothekendarlehen für den Deckungsstock gewähren wir auf Basis der § 13 bis 17 des PfandBG.
Der Schwerpunkt des Neugeschäfts liegt hierbei auf den Ballungszentren der alten Bundesländer.
Dies soll zu einer besseren Diversifizierung des Deckungsstocks beitragen und den hohen Berlin-Anteil reduzieren.



