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Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktiengesellschaft

Berlin

ISIN DE0008029000

WKN 802900

 

Nicht öffentliches Bezugsangebot, das sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre richtet

 

Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

 

 

Der Vorstand der Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG, Berlin, (nachfolgend „Berlin Hyp“) hat am 17. November 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 20. November 2009 beschlossen, von der Ermächtigung des § 4 Abs. 4 der Satzung teilweisen Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 573.361.427,10, das eingeteilt ist in 224.279.496 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 84.942.433,64 auf EUR 658.303.860,74 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 33.226.592 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2009 (nachfolgend „Neue Aktien“) zu erhöhen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag auf EUR 2,65 festgelegt und beschlossen, den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht einzuräumen.

 

Die Landesbank Berlin AG, Berlin (nachfolgend auch „Landesbank“ oder „Bezugsstelle“) hat sich verpflichtet, die Neuen Aktien zu zeichnen und den Aktionären der Berlin Hyp während der Bezugsfrist im Verhältnis 27:4 zum Ausgabebetrag von EUR 2,65 je Neuer Aktie zum Bezug anzubieten und den Aktionären entsprechend ihrer Bezugsrechtsausübung zum Bezug zuzuteilen. Soweit am Ende der Bezugsfrist nicht alle bezugsberechtigten Aktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch gemacht haben, hat sich die Landesbank verpflichtet, sämtliche nicht bezogenen Neuen Aktien zum Ausgabebetrag zu übernehmen.

 

Die Bezugsrechte (ISIN DE000A1A6YJ1) für die Neuen Aktien wird die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, auf den Girosammelbestand nach dem Stand vom 4. Dezember 2009 (abends) den Depotbanken einbuchen. Aktionäre üben ihre Bezugsrechte und den Überbezug durch Einreichung von Bezugs- bzw. Überbezugserklärungen bei der Bezugsstelle oder dem depotführenden Institut aus, bei dem sich die Aktien des Aktionärs in Girosammelverwahrung befinden. Die Aktionäre sind berechtigt, Überbezugswünsche zu äußern.

 

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht in der Zeit 

 

vom 7. Dezember bis einschließlich 

21. Dezember 2009 

 

über ihr depotführendes Kreditinstitut oder persönlich bei der Bezugsstelle während der üblichen Schalterstunden auszuüben und etwaige Überbezugswünsche zu äußern. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen.

 

Bei effektiven nicht in die Girosammelverwahrung einbezogenen Stückaktien dient als Bezugsrechtsnachweis der Gewinnanteilschein Nr. 70. Wir bitten die betreffenden Aktionäre, sich umgehend an ihre Hausbank oder an die Landesbank Berlin AG,

BS-KM 31, Brunnenstr. 111, 13355 Berlin zu wenden, die sie bei der Ausübung des Bezugsrechts unterstützen werden.

 

Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 27:4 kann jeder Aktionär auf je 27 alte Aktien vier Neue Aktien zum Bezugspreis von EUR 2,65 je Neuer Aktie beziehen. Ein Bezug ist nur für vier Neue Aktien oder ein Vielfaches davon möglich. Maßgeblich für die Ermittlung der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an alten Aktien bei Ablauf des 4. Dezember 2009. Den Wert des Bezugsrechts berechnet die Bezugsstelle unter Heranziehung des Durchschnittskurses der alten Aktien am Börsenplatz Frankfurt auf Basis des Schlusskurses während der letzten 10 Börsenhandelstage vor Beginn der Bezugsfrist. Der Bezugspreis ist bis spätestens 21. Dezember 2009 zu entrichten. Für den Bezug wird die übliche Bankenprovision berechnet.

 

Die Bezugsrechte sind übertragbar; ein Bezugsrechthandel findet jedoch nicht statt. Die Bezugsstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Bezugsrechten im Kreis der Altaktionäre, die zum Ablauf des Börsenhandelstages, der dem Börsenhandelstag  vorangeht, an dem die Aktien der Berlin Hyp erstmalig „ex Bezugsrecht“ notiert werden, Aktionäre der Gesellschaft sind, in der Zeit vom 7. Dezember 2009 bis zum 18. Dezember 2009 zu vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen.

 

Jeder Aktionär kann über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 27:4 entfallenen Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Aktien zum Erwerbspreis von jeweils EUR 2,65 abgeben. Verbindliche Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien können die Aktionäre innerhalb der Bezugsfrist über ihr depotführendes Institut oder persönlich in Form von Überbezugserklärungen während der üblichen Schalterstunden bei der Bezugsstelle abgeben.

 

Ein Überbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn der Erwerbspreis für den Überbezug von Neuen Aktien bis 21. Dezember 2009 bei der Bezugsstelle gutgeschrieben worden ist. Den Überbezug von Neuen Aktien wird die Bezugsstelle in unmittelbarem Anschluss an die Bezugsfrist organisieren. Soweit es dabei nicht möglich ist, den Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zu übertragen, behält sich die Bezugsstelle vor, Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien nicht oder nur teilweise im Verhältnis der bisherigen Beteiligung der Aktionäre am bisherigen Grundkapital der Gesellschaft anzunehmen.

 

Sollte die Bezugsstelle einen auf Neue Aktien gerichteten Überbezugswunsch nicht vollständig erfüllen können, wird sie dem Aktionär den von ihm eingezahlten Bezugspreis für den Überbezug, soweit dieser nicht erfüllt werden konnte, erstatten. Ab Beginn der Bezugsfrist werden die Preise für die alten Aktien der Berlin Hyp im börslichen Handel „ex Bezugsrecht“ festgestellt.

 

Die Kapitalerhöhung hat die Berlin Hyp zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg angemeldet. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung erfolgte am 23. November 2009.

 

Die Neuen Aktien (ISIN DE000A1A6YK9) werden durch eine bei der Clearstream Banking AG hinterlegte Globalurkunde verbrieft. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung ist gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ausgeschlossen.

 

Die Neuen Aktien werden gemeinsam mit etwaigen Neuen Aktien aus dem Überbezug den Erwerbern nach Verbuchung bei der Clearstream Banking AG auf ihren Depotkonten gutgeschrieben. Die Zulassung der Neuen Aktien an der Börse Berlin, der Frankfurter Wertpapierbörse und XETRA® wird beantragt. Da die Neuen Aktien nur Altaktionären angeboten werden, ist das vorliegende Angebot, wie auch gem. § 4 Abs. 2 Nr. 7 WpPG die Börsenzulassung der Neuen Aktien, prospektfrei. Ein öffentliches Angebot liegt nicht vor. Sollte die Frankfurter Wertpapierbörse oder die Börse Berlin eine Prospektpflicht bejahen, wird die Gesellschaft einen solchen Angebots- oder Börsenzulassungsprospekt erstellen und die Zulassung der Neuen Aktien innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen betreiben.

 

Interessierte Aktionäre sollten sich vor ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Bezugsrechts eingehend über die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktiengesellschaft informieren. Es wird den Aktionären empfohlen, u.a. die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.berlinhyp.de erhältlichen Finanzberichte und anderen Informationen zu lesen und in ihre Entscheidungen einzubeziehen.

 

Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

 

Berlin, im November 2009

 

Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand