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Erklärung zur Unternehmensführung 2010 gemäß § 289a HGB einschließlich Corporate-Governance-Bericht gemäß Ziffer 3.10 DCGK

I           Corporate-Governance-Bericht und Entsprechenserklärung

 

Unter Corporate Governance versteht man die gute und verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Dafür wurden Leitlinien aufgestellt, die für deutsche Unternehmen im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zusammengefasst sind, der zuletzt im Mai 2010 aktualisiert wurde.

 

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Berlin Hyp messen klaren und effizienten Regeln zur Führung und Kontrolle des Unternehmens und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hohe Bedeutung bei und haben deswegen bereits im Dezember 2002 beschlossen, den Empfehlungen des Kodex zu folgen. Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance im Interesse der Kapitalmärkte liegt und eine wichtige Basis für den Erfolg der Bank und damit auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt. Zudem ist die Einhaltung der Corporate-Governance-Regelungen für das Unternehmen ein wichtiger Faktor zur Sicherung des Vertrauens in der Öffentlichkeit.

 

Auch im Geschäftsjahr 2010 haben sich beide Gremien der Berlin Hyp mit dem Kodex in seiner aktuellen Fassung auseinandergesetzt.